Edelstahlschild bis 6cm², lasergraviert 3-zeilig
Seit dem 07.04.2017 ist die neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten.
Somit gilt ab dem 01.10.2017 die Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm. Sie müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein, z. B. ein Edelstahl- oder Aluminium-Schild.
Einen Flyer vom BMVI zur neuen Drohnenverordnung finden Sie unter folgendem Link: flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf
Somit gilt ab dem 01.10.2017 die Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm. Sie müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein, z. B. ein Edelstahl- oder Aluminium-Schild.
Einen Flyer vom BMVI zur neuen Drohnenverordnung finden Sie unter folgendem Link: flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf
Material: | Edelstahl |
Einsatzgebiet: | Hobby / Basteln |